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Glossar

Arbeiter_in

Der Begriff des Arbeiters bzw. der Arbeiterin leitet sich von dem Wort Arbeit ab, das eine eigene etymologische Bedeutungsgeschichte hat. Es bezeichnet vereinfacht eine Person, die „im Schweiße des Angesichts“ eine körperliche Arbeit verrichtet. Da jedoch die Meister und Gesellen ihre eigene Standesehre entwickelten, begriff man im Sprachgebrauch unter Arbeitern seit dem 18. Jahrhundert Tagelöhner sozial unterhalb von selbstständigen Handwerkern und Bauern. Aufgrund der sich weiter differenzierenden Industrialisierung stand den Tagelöhnern bald die Fabrikarbeiter_innen gegenüber, die sich zunächst als Gelernte im Verein mit den Gesellen von der ungelernten Arbeiterunterschicht, auch als Proletariat bekannt, abgrenzte. Eine eindeutige Definition fand sich in der Reichsgewerbeordnung, die unter einem Arbeiter einen abhängig Beschäftigten verstand, der auf der Basis eines Arbeitsvertrags zumeist körperliche Arbeit gegen einen Lohn ausübte. Die Rechte dieser Gruppe wurden schrittweise durch den Arbeitsschutz, Sozialversicherung und Arbeitslosenhilfe ausgebaut, wenn auch zunächst in bescheidener Form. Heute ist die Trennung zwischen Arbeiter_innen und Angestellten aufgehoben. Eine rechtliche Gleichstellung bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wurde, auch auf Betreiben der Gewerkschaften, 1969 beschlossen. Seit 2005 gibt es zudem mit der Gründung der Deutschen Rentenversicherung keine separaten Sozialversicherungsanstalten mehr.

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